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   LG Bochum, 02.04.2004 - 5 O 66/03   

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https://dejure.org/2004,26753
LG Bochum, 02.04.2004 - 5 O 66/03 (https://dejure.org/2004,26753)
LG Bochum, Entscheidung vom 02.04.2004 - 5 O 66/03 (https://dejure.org/2004,26753)
LG Bochum, Entscheidung vom 02. April 2004 - 5 O 66/03 (https://dejure.org/2004,26753)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Omnibusfahrers auf Schadensersatz gegen den Träger einer Schule wegen des Ausrutschens auf dem Schulgelände wegen vorhandener Schnee- und Eisglätte; Inhalt und Umfang der winterlichen Räumpflicht und Streupflicht nach der ständigen Rechtsprechung des BGH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 34; BGB § 253 Abs. 2; BGB § 839
    Anspruch eines Omnibusfahrers auf Schadensersatz gegen den Träger einer Schule wegen des Ausrutschens auf dem Schulgelände wegen vorhandener Schnee- und Eisglätte; Inhalt und Umfang der winterlichen Räumpflicht und Streupflicht nach der ständigen Rechtsprechung des BGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.1993 - III ZR 88/92

    Streupflichten einer Stadtgemeinde

    Auszug aus LG Bochum, 02.04.2004 - 5 O 66/03
    Zu den besonders gefahrenträchtigen Stellen zählen namentlich Bussteige an Omnibusbahnhöfen und sonstige Bushaltestellen, wo ein- und aussteigende Fahrgäste bei winterlicher Glätte in erhöhtem Maße sturzgefährdet sind (vgl. BGH NJW 1993, 2802; OLG Hamm VersR 1983, 377 und Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 3. Auflage, Rnr. 258, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 154/97

    Umfang der Räum- und Streupflicht bei Schneefall

    Auszug aus LG Bochum, 02.04.2004 - 5 O 66/03
    Die Kammer hält bei Abwägung all dieser Umstände, des Verschuldensgrades der Beklagten und des Mithaftungsanteils der Klägerin ein Schmerzensgeld von 3.000,00 EUR für angemessen (vgl. etwa auch: OLG Düsseldorf, VersR 2000, 63 (64)).
  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 9 U 159/97
    Auszug aus LG Bochum, 02.04.2004 - 5 O 66/03
    Soweit die Beklagte im Hinblick auf das Ergebnis der Beweisaufnahme hierzu in ihrem Schriftsatz vom 15.03.2004 nunmehr vorträgt, aus dem Urteil des OLG Hamm vom 16.01.1998 - 9 U 159/97 - ergebe sich, dass sie nicht verpflichtet gewesen sei, Querverbindungen zu den gestreuten Teilbereichen des Gehweges zur Straße hin zu streuen und zu räumen, kann dem nicht gefolgt werden.
  • OLG Hamm, 11.01.1982 - 13 U 86/81
    Auszug aus LG Bochum, 02.04.2004 - 5 O 66/03
    Zu den besonders gefahrenträchtigen Stellen zählen namentlich Bussteige an Omnibusbahnhöfen und sonstige Bushaltestellen, wo ein- und aussteigende Fahrgäste bei winterlicher Glätte in erhöhtem Maße sturzgefährdet sind (vgl. BGH NJW 1993, 2802; OLG Hamm VersR 1983, 377 und Bergmann/Schumacher, Die Kommunalhaftung, 3. Auflage, Rnr. 258, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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